Polizeipräsidium Koblenz [Newsroom]
Koblenz (ots) - Entgegen der ersten medizinischen Einschätzung war die geschädigte Person nach einer Untersuchung im Krankenhaus lediglich leicht verletzt. Durch einen verständigten Gutachter konnten keine einem Verkehrsunfall zuzuordnenden ... Lesen Sie hier weiter...
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